Bei einem Sterbefall im privaten Bereich (z.B. Zuhause), müssen sie unmittelbar nach dem Tod den Hausarzt/Notdienst verständigen. Er stellt dann die Todesbescheinigung aus. Diese Leistung ist nicht in der Krankenversicherung enthalten und wird vom jeweiligen Arzt privat in Rechnung gestellt.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim, müssen sie nicht selbst den Arzt verständigen, dieser wird vom jeweiligen Pflegepersonal informiert.
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat sollten sie ihren Bestatter des Vertrauens verständigen.
In dringenden Fällen erreichen sie uns rund um die Uhr telefonisch. Wir werden dann mit ihnen besprechen, wann der Verstorbene, wo und wie abgeholt werden kann. Bitte beachten sie, dass der Verstorbene erst überführt werden kann, wenn der Arzt die Leichenschau durchgeführt und die Todesbescheinigung ausgestellt hat.
Wir vereinbaren mit ihnen einen Termin zur Besprechung in unseren Büroräumen. Im Trauerfall sind viele Schritte zu gehen. Das persönliche Gespräch mit uns und eine vertrauensvolle Beratung sind dabei der erste Schritt. Somit haben sie das gute Gefühl, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Sollte ihnen dies nicht möglich sein, holen wir Sie auch gerne zu Hause ab und bringen sie wieder nach Hause.